Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von WorkingWords – PR-Beratung Dominique-Silvia Kemp
Stand: 1. August 2019
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsabschluss und Zusammenarbeit
- Sofern eine Auftragsanfrage als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
- WorkingWords nimmt die Interessen des Kunden bestmöglich wahr.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle benötigten Informationen, Daten und Unterlagen für eine funktionierende Zusammenarbeit rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde prüft alle von WorkingWords erhaltenen Arbeiten und meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung zwecks Behebung. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gilt dies als Genehmigung. Bei Vorliegen von Mängeln steht WorkingWords das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
§ 3 Überlassene Unterlagen
- An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Planungen, Konzepte, Texte etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
- Die von WorkingWords erstellten Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Verzugszinsen nach § 288 BGB fällig. WorkingWords behält sich darüber hinaus vor, Leistungen zurückzubehalten.
- WorkingWords ist berechtigt, dem Kunden bei langfristigeren Projekten oder großen Auftragsvolumina Teilrechnungen zu stellen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
- Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen (u. a. Reise-, Übernachtungskosten, Spesen, im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter).
- Die Angebote von WorkingWords sind grundsätzlich unverbindlich und basieren auf der aktuellen Preisliste sowie einer Kalkulation von Standardaufwänden. Bei geänderten Leistungsanforderungen erstellt WorkingWords ein angepasstes Angebot. Abweichungen in Höhe von bis zu zehn Prozent der Gesamtsumme in begründeten Fällen sind möglich und werden nach Rechnungsstellung durch WorkingWords vom Kunden getragen.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferanten und Lieferung
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Auftragswertes.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält WorkingWords sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden über. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die WorkingWords im Rahmen des Auftrags erstellt, bleiben Eigentum von WorkingWords. Eine Herausgabe- oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.
§ 8 Haftung
Die Haftung von WorkingWords beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden. Die Haftung ist begrenzt auf den Betrag der vereinbarten Vergütung für die betroffene Teilleistung. WorkingWords haftet nicht für mangelhafte Leistung von in Anspruch genommenen Dritten.
§ 9 Schutzrechtsverletzung
Der Kunde stellt WorkingWords auf eigene Kosten von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen, sonstige Schutzrechte) frei.
§ 10 Geheimhaltung
WorkingWords und der Kunde verwenden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge ausschließlich für die vertraglichen Zwecke und machen sie Dritten nicht zugänglich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Alle zur Ausführung herangezogenen Personen sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
§ 11 Marketingmaßnahmen
WorkingWords darf den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Dazu gehört auch die Nutzung des Unternehmenslogos des Kunden auf der Website und in anderen Außenauftritten und Marketingmaterialien. Darüber hinaus ist WorkingWords dazu berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Referenz- oder Demonstrationszwecken wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen. Fälle, in denen der Kunde ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend macht, sind davon ausgenommen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig. Für diesen Fall tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass WorkingWords sie im Zeitpunkt der Erstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt hätte, wenn die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vorhersehbar gewesen wäre. Entsprechendes gilt, falls dieses Dokument eine Lücke enthalten sollte.